Regularien:
Die Schule wird vor Beginn der Veranstaltung Louise Hansen Sport & Event (LH) die vollständigen Namen der teilnehmenden Schülerinnen und die jeweilige Konfektionsgröße, zwecks Anfertigung von T-Shirts, mitteilen.
Die Schule wird weiterhin vor Beginn der Veranstaltung LH eine Erklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten jeder teilnehmenden Schülerin zukommen lassen mit der die Zustimmung zur Teilnahme erklärt wird und sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten damit einverstanden erklären, dass von ihren Kindern im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews erstellt werden können und diese in unveränderter oder veränderter Form in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und dem Internet ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Ein entsprechendes Zustimmungsformular wird Louise Hansen Sport & Events der Schule rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Haftung:
LH haftet gegenüber der Schule und den Teilnehmerinnen unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch LH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet LH für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den LH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die Schule bzw. die Teilnehmerinnen regelmäßig vertrauen und vertrauen durfte.
Diese Haftungsbegrenzungen finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
LH haftet nicht für Folgen von in der Person der Teilnehmerin liegenden, gesundheitlichen Risiken.
LH übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für nicht schuldhaft verursachte Schäden an der Kleidung oder an Gegenstände der Teilnehmerinnen.
LH haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt.
Versicherung:
Die Schule und die Teilnehmerinnen erkennen an, dass LH für die Schule und die Teilnehmerinnen keine Versicherung abgeschlossen hat.
Der Abschluss von Versicherungen, insbesondere Unfall- und Sachversicherung, fällt somit in die alleinige Verantwortung der Schule bzw. der Teilnehmerinnen.