Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

GRLS WNTD SOCCER EM-TURBOKICK

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme und Durchführung des „GRLS WNTD SOCCER EM-TURBOKICK 2024“ und werden von den Teilnehmerinnen und ihren Erziehungsberechtigten mit Bewerbung/Anmeldung zum EM-Turbokick („Veranstaltung“) als verbindlich anerkannt.

1. Verantwortung

Anbieter der Veranstaltung ist die Louise Hansen Sport & Events (nachfolgend LH). Für die Durchführung, Leitung, Programmgestaltung und den Ablauf der Veranstaltung ist ausschließlich LH verantwortlich.

2. Bewerbung/Anmeldung/Bestätigung

Teilnahmeberechtigt sind Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren. Die Teilnehmerinnen müssen auf Nachfrage ihr Alter belegen können. Es können Fußball-/Sportneulinge genauso teilnehmen, wie Vereinsspielerinnen. Die Bewerbung/Anmeldung kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Bewerbung/Anmeldung ist online über die Website www.girlswanted-soccer.de vorzunehmen.

Die 25 ausgelosten Teilnehmerinnen erhalten am 15. Mai eine Gewinnbenachrichtigung/Bestätigung per E-Mail mit der Aufforderung zur Begleichung der Teilnahmekaution in Höhe von 20,- € (die Kaution dient der Planungssicherheit der Veranstaltung und wird am Veranstaltungstag bei der Registrierung in bar an die Teilnehmerin zurückgezahlt). Die Teilnahmekaution ist bis innerhalb einer Woche nach Erhalt der Gewinnerinformation auf die in der Bestätigungs-E-Mail ausgewiesene Bankverbindung zu überweisen. Bei einer nicht rechtzeitigen Überweisung wird der reservierte Teilnahmeplatz wieder freigegeben. Mit der Bezahlung der Kaution kommt eine für die Parteien – LH und Teilnehmerin vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten – verbindliche Vereinbarung/Anmeldung zustande. Sollte eine Teilnehmerin nach der Überweisung der Teilnahmekaution – aus welchen Gründen auch immer – an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist dies LH umgehend unter der in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen E-Mail-Adresse mitzuteilen. Bei einer Absage bis maximal zehn Tage vor der Veranstaltung wird die Teilnahmekaution nur bei unaufgeforderter Mitteilung der Kontoverbindung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- € an die Teilnehmerin bzw. die Erziehungsberechtigten zurückerstattet. Eine Erstattung der anteiligen Kaution zum späteren Zeitpunkt ist aus organisatorischen Gründen, grundsätzlich nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. 

Unwahre Angaben führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die angemeldete Teilnehmerin muss selbst an der Veranstaltung teilnehmen, der Platz ist nicht übertragbar.

3. Bewerbungsphase/Anmeldeschluss

Der Bewerbungsschluss ist am 14. Mail 2024.

4. Leistungen

Der Umfang der Leistungen beim EM-Turbokick ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website www.girlswanted-soccer.de und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen können z.B. aufgrund organisatorischer oder witterungsbedingter Einflüsse erforderlich sein und sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Aufsichtspflicht

Für die Dauer der Veranstaltung übertragen die Erziehungsberechtigten LH die Aufsichtspflichten und – rechte, die diese wiederum an ihre Teamer*innen übertragen kann. Die Teilnehmerin hat den Anweisungen der Trainer*innen und Betreuer*innen Folge zu leisten. Werden deren Anweisungen nicht befolgt, so hat LH oder ihre Teamer*innen die Möglichkeit, die Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen.

6. Angaben über den Gesundheitszustand
6.1 LH übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt der Teilnehmerin und ihren Erziehungsberechtigten, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die Teilnehmerin physisch und psychisch gesund sowie sportlich voll belastbar ist und insbesondere das Trainings-/ Sportprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Sollte der Gesundheitszustand der Teilnehmerin am Tag der Veranstaltung eine Teilnahme nicht zulassen, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnehmerin und ihre Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Teilnehmerin unverzüglich von der Veranstaltung abzumelden.

Die Teilnehmerin ist von ihren Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen, Veränderungen ihres Gesundheitszustandes während der Veranstaltung unverzüglich an LH oder ihre Teamer*innen zu melden. LH oder ihre Teamer*innen entscheiden nach eigenem Ermessen, ob und inwieweit dies zum Ausschluss aus der Veranstaltung führt.
         
6.2 
Wird eine Teilnehmerin während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen die Teilnehmerin bzw. ihre Erziehungsberechtigen LH dazu, alle notwendigen und zumutbaren Schritte und Maßnahmen einzuleiten, die eine ärztliche Versorgung/angemessene Behandlung sicherstellen und/oder ihren Heimtransport ermöglichen. Eine notwendige medizinische Behandlung bzw. ein Heimtransport erfolgt auf Kosten der Teilnehmerin und ihrer Erziehungsberechtigten. Sollten LH durch eine medizinische (Notfall-)Versorgung oder den Heimtransport einer Teilnehmerin Kosten entstehen, so erklärt sich die Teilnehmerin bzw. ihre Erziehungsberechtigten bereit, diese unverzüglich und in voller Höhe zu erstatten. LH verpflichtet sich eine Erkrankung oder Verletzung einer Teilnehmerin, die während einer Veranstaltung aufgetreten ist, unverzüglich deren Erziehungsberechtigten anzuzeigen.

6.3 Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet, sich während der Veranstaltung selbst mit Verpflegung (insb. Getränken) zu versorgen. Sofern und soweit Verpflegung im Rahmen der Veranstaltung angeboten wird, besteht kein Anspruch der Teilnehmerinnen auf Berücksichtigung von Vorlieben, Unverträglichkeiten, Allergien, religiösen und weltanschaulichen Besonderheiten.

7. Versicherung

Jede Teilnehmerin muss kranken- und haftpflichversichert sein bzw. als Minderjährige über ihre Erziehungsberechtigten versichert sein. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Veranstaltung sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort, sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert. Bitte tragen Sie daher dafür Sorge, dass Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über insoweit ausreichenden, privaten Versicherungsschutz verfügen, der auch die Teilnehmerin inkludiert. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist eine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

8. Haftung
8.1 LH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von LH oder den Teamer*innen beruhen sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von LH oder den Teamer*innen beruhen.

8.2 LH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung (Kardinalspflichten) ist. Das Gleiche gilt, wenn der Teilnehmerin oder ihren Erziehungsberechtigten Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. LH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

8.3 Eine weitergehende Haftung von LH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, insbesondere aber nicht ausschließlich wird keine Haftung für Verlust und/oder Beschädigung von persönlichen (Wert-)Gegenständen der Teilnehmerinnen übernommen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von LH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Teamer*innen.

9. Höhere Gewalt

LH ist berechtigt in Fällen höherer Gewalt (z.B. Gewitter, Sturm) und aufgrund besonderer Ereignisse (behördliche Anordnungen, Streik etc.) die Veranstaltung zu verkürzen oder diese abzusagen. Ein Ersatz für eventuelle der Teilnehmerin oder ihren Erziehungsberechtigten daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.

10. Foto- und Filmaufnahmen, Interviews

Im Rahmen der Veranstaltung werden von LH oder von ihr beauftragten Dritten Foto- und Videoaufnahmen („Aufnahmen“) erstellt, die die Teilnehmerin zeigen können. Mit einigen Teilnehmerinnen werden darüber hinaus Interviews geführt. Von diesen interviewten Teilnehmerinnen wird vor Beginn des Interviews zusätzlich mündlich eine Zustimmung zur Durchführung des Interviews eingeholt.

Die Teilnehmerin und ihre Erziehungsberechtigten räumen LH die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe an diesen Aufnahmen ein. LH darf die Aufnahmen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Teilnehmerin vor der Verbreitung bearbeiten, umgestalten oder in sonstiger Weise ändern. LH nutzt diese Aufnahmen insbesondere um medial über die Veranstaltung, das Projekt „GRLS WNTD SOCCER oder ihre sonstigen Projekte zu berichten sowie zu Werbezwecken. Die eingeräumten Rechte enthalten auch das Recht zur Weitergabe an Dritte, z.B. an die auf der Webseite genannten Partner von LH, an die Förderer des Projekts sowie an Rundfunk und Presse, die diese ebenfalls zu den oben genannten Zwecken verarbeiten, verwerten und veröffentlichen dürfen. Eine Veröffentlichung der Aufnahme erfolgt, z.B. auf der Webseite von LH, im Newsletter von LH, auf ihren offiziellen Social-Media-Kanälen, in Print- und Online-Medien und im Rundfunk, Presse und Fernsehen.

Sofern und soweit bei der Erstellung und Verwertung der Aufnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt Ziffer 11.

11. Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei der Anmeldung und der Teilnahme an der Veranstaltung werden personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO (z.B. Name, Alter, Kontaktinformationen, Bankverbindung, Informationen zur Versicherung, Vereinszugehörigkeit, Konfektionsgröße) der Teilnehmerin und/oder ihrer Erziehungsberechtigten von LH verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden von LH als Verantwortliche unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Die konkret abgefragten personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Online-Anmeldung zur Teilnahme.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der bei der Anmeldung verpflichtend anzugebende personenbezogenen Daten ist einerseits Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, da es für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung als vertragliche Leistung von LH erforderlich ist, diese personenbezogenen Daten zu verarbeiten, andererseits können die berechtigten Interessen von LH gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO Rechtsgrundlage sein, insbesondere zur Kontaktaufnahme mit der Teilnehmerin und ihren Erziehungsberechtigten (z.B. zur Klärung von Rückfragen oder bei Notfällen), Anfertigung von Bekleidung für die Teilnehmerinnen der Veranstaltung, Übermittlung von Geburtstagsglückwünschen oder die Einteilung in Gruppen während der Veranstaltung unter Berücksichtigung von Alter und Leistungsniveau. Für die Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen (Ziffer 10) ist die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse von LH gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO an einer ordnungsgemäßen medialen Begleitung der Veranstaltung und der allgemeinen Berichterstattung über das Projekt „GRLS WNTD SOCCER“ und ihre sonstigen Projekte.

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden oder keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht.

Weitere Informationen zum Datenschutz (z.B. welche Rechte der Teilnehmerin und ihren Erziehungsberechtigten unter der DSGVO zustehen) finden sich in der Datenschutzinformation von LH.

12. Änderung der Bedingungen

LH behält sich die Änderung dieser Bedingungen vor, bereits angemeldete Teilnehmerinnen und ihre gesetzlichen Vertreter werden per E-Mail über die Änderungen per E-Mail informiert.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Gerichtsstand ist sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main.

Wenn eine oder mehrere Regelungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sind, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt wirksam.